Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2020 - L 16 KR 313/20 RG |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.08.2020 - L 16 KR 313/20 RG (https://dejure.org/2020,76583)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. August 2020 - L 16 KR 313/20 RG (https://dejure.org/2020,76583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,76583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2020 - L 16 KR 313/20
Dies folgt zunächst daraus, dass nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf gegeben sein darf und dass nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eine entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegen muss; klargestellt wird die Begrenzung auf Endentscheidungen durch Abs. 1 Satz 2. Endentscheidungen sind Urteile oder Beschlüsse, die ein Verfahren im letzten Rechtszug abschließen (vgl. BVerfG v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 "in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz"). - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2020 - L 16 KR 463/19
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2020 - L 16 KR 313/20
Diesbezüglich wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss vom 22. Juni 2020, L 16 KR 463/19 verwiesen, in dessen Verfahren die Klägerin gleichartig vorgegangen ist.